Wer einen Teil seines Trinkwassers nicht dem Abwasser zuführt, muss für dieses Wasser auch keine Abwassergebühren zahlen. Die Regelungen sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Es ist zwingend notwendig, dass Sie sich bei Ihrem Wasserversorger darüber Informieren, was möglich ist und wie Sie vorzugehen haben.
Wann lohnt sich ein zusätzlicher Wasserzähler?
Ein zusätzlicher Wasserzähler lohnt sich immer dann, wenn Sie sehr viel Wasser verbrauchen, welches nicht dem Abwasser zugeführt wird. Dies ist in der Regel bei der Gartenbewässerung (Gießwasser) der Fall, aber auch für einen Gartenteich oder einen Pool kann sich ein separater Wasserzähler auszahlen, da hier Wasser verdunstet, welches nicht der öffentlichen Kanalisation zugeführt wird. Die sogenannten Abwasserverluste können nur anerkannt werden, wenn der Pool oder der Teich nicht mit der Kanalisation verbunden ist. Ob sich ein zusätzlicher Wasserzähler (ein Zwischenzähler) lohnt, hängt letztendlich von der verbrauchten Menge des Wassers und den zusätzlichen Kosten ab, welche ein Zwischenzähler mit sich bringt, ab.
Welche Kosten entstehen durch einen zusätzlichen Wasserzähler?
Der Wasserzähler kann vom Verbraucher frei gewählt und muss von ihm erworben werden. Hier kann auch ein Wasserzähler aus dem Baumarkt genommen werden. Der Wasserzähler muss allerdings geeicht sein. Und hier entstehen auch schon die Nächsten kosten. Eine Eichung ist zurzeit nur für 6 Jahre gültig. Nach diesen 6 Jahren muss eine erneute Eichung stattfinden oder der Wasserzähler durch einen neuen ausgetauscht werden. Eine erneute Eichung kostet meist mehr als ein neuer Wasserzähler. Wird ein nicht geeichter Wasserzähler verwendet, oder sind die 6 Jahre abgelaufen, können die überschüssigen Abwassergebühren nicht anerkannt werden. Für die Eichung ist der Verbraucher verantwortlich. Die Wasserversorger sind nicht verpflichtet darauf hinzuweisen, dass eine erneute Eichung bevorsteht. Der Wasserzähler ist durch einen Installateur oder durch einen Selbsteinbau anzubringen. Es entstehen in der Regel keine Verwaltungskosten, da eine Abnahme durch die Stadt oder den Wasserversorger meist nicht erfolgt. Weitere Kosten entstehen durch die Grundgebühr des Wasserzählers (i. d. R. abhängig von der Zählergröße).
Wo muss der Wasserzähler angebracht werden?
Je nach Gemeinde kann der Wasserzähler unterschiedlich angebracht werden. So reicht in einigen Gemeinden ein Wasserzähler aus, der einfach an einem Wasserhahn geschraubt wird, während andere Gemeinden voraussetzen, dass der Wasserzähler innerhalb eines Gebäudes angebracht wird. Der Wasserzähler wird vor dem Hauptwasserzähler angebracht. In den Außenbereich führende Wasserleitungen können in der Regel über einen Absperrhahn verschlossen werden, um die Wasserleitung über die Wintermonate leerlaufen zu lassen. Hier kann der Wasserzähler angebracht werden. Wasserzähler, die an einem Wasserhahn im Außenbereich angeschlossen werden, sollten über die Wintermonate entfernt werden.
Welche Informationen braucht mein Wasserversorger, wenn ich einen Zwischenzähler einsetzen möchte?
Sobald Sie einen Zwischenzähler eingebaut haben, ist dies der Stadt oder Ihrem Wasserversorger unter Angabe der Zählernummer, des Eichdatums und des Zählerstands anzuzeigen. Nach jeder erneuten Eichung, oder nach jedem Austausch des Wasserzählers sind diese Informationen erneut anzugeben. Häufig wird bei der ersten Anmeldung des Zählers ein Foto des eingebauten Zählers und seiner Umgebung sowie ein Foto der Außenzapfstelle inklusive Umfeld verlangt.
Wichtig: Alle Angaben welche ich hier gemacht habe dienen lediglich zu Informationszwecken. Wenn Sie vorhaben einen Zwischenzähler einzusetzen, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Wasserversorger in Verbindung. Dieser kann Ihnen weitere Informationen darüber geben, was bei Ihnen möglich und wie es umzusetzen ist.